Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wird seit Herbst 2019 eine Bundesdeichsteuer erhoben. Diese Steuer wurde recht lautlos eingeführt und wird indirekt beim Lebensmittelkauf in Gegenden erhoben, die deichgrafenfrei sind. Dies erfolgt aus Gerechtigkeitsgründen, da die Bewohner der Deichgrafschaften die Entlohnung der Deichgrafen zu tragen haben.
Die Steuer wird auf alle Lebens- und Genussmittel durchgeführt. Folgende Ausnahmen gibt es:
– Schafsfleisch
– Schafswurst
– Schollen
– Wattwürmer
– Deichkräuter
Ist man Schafsbesitzer und hat in der vergangenen fünf Jahren ein Schaf an den Bundesdeichdienst mit dem Formular BDD-SZV_1 (es kommt auf die korrekt Bezeichnung an), so kann man unter Einreichung sämtlicher Rechnungen (mit ausgewiesener Bundesdeichsteuer) eine Steuer-Rückerstattung beim Finanzamt beantragen.