Wir schließen uns voller Sorge den beschlossenen Maßnahmen zur Abstandswahrung an und verhängen ab sofort ein Deich-Einweggebot. Das heißt, die Deiche sind nur noch in einer Richtung begehbar. Wir bitten das zu berücksichtigen, da der Heimweg deshalb ggf. ein wenig länger ist. Ein Shuttle-Service zwischen den verschiedenen Aufgängen ist nicht geplant. Eine Masken-Pflicht besteht auf dem Deich nicht, sofern die Abstandsregeln (min. zwei Meter) zwischen Personen, die nicht aus einem Haushalt kommen, eingehalten werden.
Es ist untersagt, sich den Schafen zu nähern und diese anzufassen oder gar anzuniesen.
Die Deichgrafen sind beauftragt, die Einhaltung der Vorschriften zu beaufsichtigen und berechtigt, bei Zuwiderhandlung Strafen bis zu 20.000 Euro zu verhängen. Andere Verfahren werden über Ordnungswidrigkeitsverfahren abgewickelt und selbstverständlich zur Anzeige gebracht.