Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die ersten Lockerungen für unsere Deiche in Kraft treten können. In Abstimmung mit der Landesregierung haben wir beschlossen, dass auch Gruppen, die nicht aus einem Haushalt stammen, die Deiche besuchen können. Einige Einschränkungen, die wir vor Kurzem in Kraft gesetzt haben, wie zum Beispiel die Einweg-Begehung der Deiche, wird an wenig frequentierten Deichabschnitten aufgehoben. In anderen Bereichen, die touristisch der frequentiert sind, wird diese Beschränkung bis auf weiteres aufrecht erhalten.
Die Schafe werden nun auch wieder zusammen mit Lämmern gehalten. Da wir immer noch keine genauen Erkenntnisse des Übertragungsweges Mensch-zu-Schaf haben, bitten wir alle Deichbesucher sich den Schafen nur zu nähern, wenn sie eine nachweisbare Covid-19-Impfung vorweisen können. Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihren Impfausweis bei sich zu tragen. Deichbesucher ohne Impfausweis können des Geländes verwiesen werden, bei Zuwiderhandlung ist der Deichgraf berechtigt, Strafen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro zu verhängen. Wie Sie unserer Stellenbeschreibung für Deichgrafen entnehmen können, werden Deichgrafen an den Einnahmen durch Bußgelder finanziell beteiligt – gehen Sie also bitte nicht von Milde aus; es sind nette Menschen, aber auch sie wollen einen Tesla vor dem Haus stehen haben und einen Pool im Garten haben.
Für weitere Informationen steht Ihnen wie immer das Informationsmanagement des Bundesdeichdienstes zur Verfügung.