Für sämtliche Deichgrafen und Deichfürsten eines Bundeslandes ist der Deichherzog verantwortlich. Der Deichherzog wird von den Deichfürsten und dem Landtag des entsprechenden Landtages ernannt und muss mindestens eine Erfahrung von sieben Jahren im Bereich des Deichwesens vorsehen. Die Erfahrung muss praktischer Natur sein und ist nicht für Quereinsteiger geeignet.
Der Gesetzgeber hat auf diesem Weg vermieden, das abgehalfterte Kommunal- oder Landespolitiker in den Genuss von stattlichen Einkünften bei geringster Qualifikation bekommen. Der Deichgraf bekommt ein Grund-Gehalt und erhält 10% der Einkünfte der Deichfürsten.
Theoretisch gibt es in somit fünf Deichherzoge in Deutschland (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein), allerdings erwägt auch Baden-Württemberg die Einführung eines Deichherzog (Bodensee).